Das Land hat beschlossen, die Fördersumme für die Förderrichtlinie Games BW auf insgesamt 1,2 Millionen Euro zu erhöhen. Games spielen eine entscheidende Rolle als Innovationstreiber für verschiedene Wirtschaftszweige und sind zugleich prägende Kulturformen unserer Zeit.
Die Erhöhung des Fördervolumens für die Games-Förderung im Jahr 2024 ist durch den Einstieg des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus möglich geworden. Gemeinsam mit der Förderung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst stehen nun insgesamt 1,2 Millionen Euro für die Förderrichtlinie Games BW zur Verfügung. Die MFG Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg ist für die Games-Förderung in Baden-Württemberg zuständig und agiert unter dem Namen „GAMES BW“.
Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, betont die zukunftsweisende Rolle der Games-Branche für Baden-Württemberg und ihre Bedeutung für den digitalen Wandel und die Weiterentwicklung bestehender Geschäftsmodelle. Sie erklärt, dass Games-Technologien weit über den Unterhaltungssektor hinaus Anwendung finden und ein wichtiger Innovationsmotor sind.
Kunststaatssekretär Arne Braun hebt das Entwicklungspotential der Branche hervor und betont ihre Bedeutung als Aushängeschild von Baden-Württemberg. Er sieht die Games-Förderung als Investition in die Zukunftsfähigkeit des Wirtschafts- und Digitalstandorts und als Möglichkeit, kulturelle Teilhabe zu ermöglichen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus unterstützt die Landesförderung für Games BW in diesem Jahr erstmals mit 600.000 Euro. Dabei sollen nicht nur reine Unterhaltungsspiele gefördert werden, sondern auch digitale Spiele, die zur Schulung, Aus- und Weiterbildung dienen und als besonders innovativ gelten.
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst BW unterstützt die Förderung von Games-Entwicklungen bereits seit 2011 und hat die Fördermittel kontinuierlich erhöht. Es fördert auch weitere Programme der MFG zur Qualifizierung und Vernetzung der Branche.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land Baden-Württemberg / Veröffentlicht am 02.04.2024