Großflächiges Böllerverbot in Köln zu Silvester

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Zum Jahreswechsel 2023/24 wird in Köln erstmals ein großer Bereich in der linksrheinischen Innenstadt eingeführt, in dem Böllern nicht gestattet ist. Innerhalb des Bereichs zwischen Rhein und Ringen (einschließlich) ist das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung wie Silvesterknallern und Böllern nicht erlaubt. Feuerwerksraketen und ähnliches Feuerwerk, das hauptsächlich für die Sichtbarkeit gedacht ist, sind von dieser Regelung ausgenommen. Wer trotz des Verbots Böller zündet, muss mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro rechnen. Das Sprengstoffgesetz ermöglicht sogar Geldbußen von bis zu 50.000 Euro.

Die Stadtdirektorin Andrea Blome betonte, dass die Stadt Köln auf Beschwerden von Bürgerinnen reagierte, die sich in den vergangenen Jahren über den Lärm und die besonders hohe Feinstaubbelastung an Silvester in der dicht bebauten Innenstadt beschwert hatten. Die neue Regelung soll außerdem dazu dienen, Polizistinnen, Ordnungs- und Rettungskräfte besser zu schützen, nachdem sie in anderen Großstädten in der letzten Silvesternacht mit Böllern beworfen und verletzt wurden.

Blome sagte, dass ein willkommener Nebeneffekt des Verbots die Reduzierung von Müll sein werde.

Die Stadt Köln setzt mit der großflächigen Böllerverbotszone einen Beschluss des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Vergabe und Internationales um. Neben der neuen Verbotszone gilt – wie schon seit mehreren Jahren – rund um den Kölner Dom ein Mitnahmeverbot für Feuerwerkskörper aller Art. Es bleibt weiterhin stadtweit verboten, Feuerwerk (jeglicher Art) in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen abzubrennen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Köln / Veröffentlicht am 23.11.2023

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