Das Gesundheitsministerium unterstützt den Arbeiter-Samariter-Bund NRW (ASB NRW) mit etwa 120.000 Euro für die Anschaffung, Umrüstung und Ausstattung eines Kleinbusses als Hebammenmobil. 80 Prozent der Kosten übernimmt das Ministerium, während der ASB NRW die restlichen 20 Prozent trägt. Der Kleinbus soll ab Sommer 2024 im Ruhrgebiet eingesetzt werden, um den Zugang zur ambulanten Hebammenversorgung vor und nach der Geburt zu verbessern. Diese Initiative ist eine Reaktion des ASB NRW auf die Hochwasserkatastrophe, und neben dem geplanten Einsatz im Ruhrgebiet gibt es bereits zwei solcher Fahrzeuge in der Hochwasserregion und im Münsterland.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betonte die Bedeutung der Hebammenbetreuung während der sensiblen Phase rund um die Geburt für die Gesundheit von Mutter und Kind. Besonders in städtischen Gebieten wie Essen, Mülheim und Bottrop sei der Anteil der Frauen, die ambulant von Hebammen versorgt werden, im Vergleich zum Rest von NRW deutlich niedriger. Um schwangere Frauen und Mütter in schwierigen sozialen Situationen besser zu erreichen, soll das Hebammenmobil als niedrigschwelliges Versorgungsangebot dienen.
Das Hebammenmobil wird in Essen, Mülheim und Bottrop regelmäßig an öffentlichen und leicht zugänglichen Orten stationiert sein und sowohl offene Sprechstunden als auch feste Termine anbieten. Es wird von örtlichen Hebammen betrieben, die mit dem Projekt zusammenarbeiten. Diese flexible Struktur ermöglicht es, Standorte und Sprechzeiten an die Bedürfnisse der Region und der betreuten Frauen anzupassen.
Dr. Stefan Sandbrink, Landesgeschäftsführer des ASB in NRW, betont, dass das Motto „Ein guter Anfang für jedes Leben“ leitend für die Entwicklung des Hebammenmobils war. Dieses mobile Angebot bietet Müttern und Kindern während des gesamten Schwangerschaftszyklus die benötigte Unterstützung. Der ASB freut sich über die Möglichkeit, das mobile Beratungs- und Versorgungsangebot für Frauen und Familien im Ruhrgebiet weiter auszubauen, dank der Unterstützung des Ministeriums für Gesundheit.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW / Veröffentlicht am 08.01.2024