Ausbruch der Geflügelpest im Kreis Gütersloh

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In der Wintersaison 2023/2024 ist in Nordrhein-Westfalen erstmals die Geflügelpest, auch bekannt als Vogelgrippe, ausgebrochen. Das Friedrich-Loeffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, hat den Ausbruch der Tierseuche in einem Betrieb im Kreis Gütersloh bestätigt. Nach dem Verdacht des Ausbruchs am Sonntag, 10. Dezember 2023, wurde der Betrieb vorsorglich gesperrt. Das Veterinäramt des Kreises Gütersloh hat daraufhin alle notwendigen Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung in Übereinstimmung mit den zuständigen Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Das schließt die Tötung des Geflügels aus dem betroffenen Bestand gemäß der Anordnung des Kreisveterinäramtes unter Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorgaben ein.

Der Kreis Gütersloh ergreift aktuell weitere Schutzmaßnahmen und hat spezifische Regelungen in den eingerichteten Restriktionszonen erlassen, die in der Allgemeinverfügung vom 13. Dezember 2023 des Kreises Gütersloh sowie auf der folgenden Webseite des Kreises nachgelesen werden können: https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/13-12-2023-gefluegelpest-ausbruch-versmold/.

Es wurden wichtige Empfehlungen für Geflügelhalter herausgegeben, um die Einschleppung der Geflügelpest in Geflügelhaltungen zu vermeiden. Dazu gehören strikte Biosicherheitsmaßnahmen wie das Füttern von Geflügel an für Wildvögel unzugänglichen Stellen und die separate Nutzung von Tränken für Wildvögel und Hausgeflügel. Gegenstände, die mit dem Geflügel in Berührung kommen könnten, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Zudem ist bei erhöhten Tierverlusten eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um eventuelle Krankheiten schnell abzuklären und eine Geflügelpestinfektion auszuschließen. Geflügelhaltungen, die noch nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert sind, müssen dies umgehend nachholen.

Bürger werden gebeten, verendete wildlebende Wasservögel oder Greifvögel dem Veterinäramt ihres Kreises oder ihrer kreisfreien Stadt zu melden.

Die Geflügelpest wird durch Viren ausgelöst, die ihren natürlichen Wirt in wilden Wasservögeln haben. Sie wird durch sehr virulente Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht.

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Alle Geflügelarten sowie viele Zier- und Wildvogelarten sind äußerst empfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und weniger stark, können aber das Virus ausscheiden und als Ansteckungsquelle dienen. Die Inkubationszeit bis zum Krankheitsausbruch beträgt nur wenige Stunden bis Tage. Symptome der Krankheit sind unter anderem hohes Fieber, Atemprobleme, Augen- und Schnabelausfluss oder verminderte Legeleistung mit dünnwandigen und deformierten Eiern. Eine Infektion kann nur durch eine offizielle Laboruntersuchung bestätigt werden.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW / Veröffentlicht am 14.12.2023

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