Berliner Bühnen verfehlen Inklusions-Anspruch

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Die meisten großen Kultureinrichtungen in Berlin erfüllen den Inklusionsanspruch von Besuchern mit Behinderungen nur teilweise, wie aus einer Datenabfrage des rbb bei elf Theater- und Konzerthäusern mit Landesförderung ab 10 Millionen Euro jährlich hervorgeht. Neun von elf großen Bühnen beschränken die Platzwahl für Rollstuhlfahrer auf bestimmte Bereiche im Saal, oft am Rand oder weitab der Bühne. Lediglich zwei der befragten Häuser bieten Rollstuhlfahrern eine Auswahlmöglichkeit. Die Staatsoper beispielsweise stellt Rollstuhlplätze in vier verschiedenen Bereichen des Saals zur Verfügung.

Keines der elf befragten Theater oder Konzerthäuser erfüllt im Hauptsaal die Zielvorgabe von mindestens einem Prozent Rollstuhlplätze bezogen auf alle Zuschauerplätze. Vier der elf großen Berliner Häuser nähern sich jedoch der Ein-Prozent-Marke (Volksbühne 0,97 %, Gorki Theater 0,96 %, Schaubühne 0,92 %, Staatsoper 0,88 %). Diejenigen, die am wenigsten Rollstuhlplätze bieten, sind der Friedrichstadtpalast (0,21 %), das Berliner Ensemble (0,30 %) und die Philharmonie Berlin (0,33 %). Obwohl die Mindestanforderung von 1,00 Prozent erst für Gebäude ab Baujahr 2005 verpflichtend ist, betrachten Behindertenvertreter diesen Wert als Richtlinie für alle Bühnen.

Keines der elf Theater- und Konzerthäuser mit der größten Landesförderung ermöglicht eine Online-Buchung von Rollstuhl-Tickets. Für Behindertenvertreter ist dies ein unhaltbarer Zustand. Gerlinde Bendzuck, Vorsitzende der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin, bezeichnet diese Situation als skandalös und diskriminierend.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von rbb – Rundfunk Berlin-Brandenburg / Veröffentlicht am 26.04.2024

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