Rettungsdienstgesetzes wird überarbeitet

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Der Ministerrat hat die Überarbeitung des Rettungsdienstgesetzes beschlossen, um den Rettungsdienst in Baden-Württemberg zukunftsfähig zu machen. Laut dem stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenminister Thomas Strobl ist es wichtig, dass die Bevölkerung auch weiterhin auf schnelle Hilfe bei medizinischen Notfällen zählen kann. Das neue Gesetz soll Rechtssicherheit bieten, Innovationen fördern und die Chancen der Digitalisierung nutzen. Der Ministerrat hat beschlossen, den Gesetzentwurf dem Landtag vorzulegen.

Eine wichtige Neuerung ist die Einführung einer Planungsfrist, die sicherstellt, dass das erste Rettungsmittel in 95 Prozent der Fälle innerhalb von 12 Minuten am Notfallort eintrifft. Dies soll die Planung im Rettungsdienst verbessern und die Bedürfnisse der Patienten stärker berücksichtigen. Zudem sollen hoch qualifizierte Notfallsanitäter mehr eigenständige Maßnahmen durchführen können.

Um Innovationen voranzutreiben, wird eine Experimentierklausel eingeführt, die die Erprobung neuer Versorgungskonzepte ermöglicht. Auch die Digitalisierung im Rettungsdienst wird vorangetrieben, unter anderem durch die gesetzliche Verankerung des telenotärztlichen Systems und des digitalen Versorgungsnachweises.

Der Gesetzentwurf stieß auf großes Interesse und erhielt viele qualifizierte Anregungen von Fachstellen und Bürgern. Insbesondere die Experimentierklausel wurde positiv aufgenommen. Das Innenministerium erhielt rund 25 Stellungnahmen mit etwa 350 einzelnen Punkten von fachlich betroffenen Stellen sowie zahlreiche Rückmeldungen von Bürgern.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land Baden-Württemberg / Veröffentlicht am 19.04.2024

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