Bis 2028 gilt Alkoholverbot am Hauptbahnhof München

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Der Kreisverwaltungsausschuss des Stadtrats traf heute die Entscheidung, das bestehende Verbot, alkoholische Getränke auf den öffentlichen Flächen im Bereich des Hauptbahnhofs zu konsumieren oder mitzuführen, bis zum 30. April 2028 zu verlängern.

Diese Entscheidung wurde nach einem umfassenden Abwägungsprozess getroffen, der die Stellungnahmen und Meinungen der Sicherheitsbehörden, Sozialträger und des Handels berücksichtigte. Auch die Ergebnisse einer externen Studie zur Wirksamkeit des Alkoholverbots flossen in die Entscheidung ein.

Die Verlängerung der Verordnung ist Teil einer breit angelegten Strategie, die verschiedene unterstützende und präventive Angebote wie den Begegnungsraum D3, aufsuchende Sozialarbeit und andere soziale Einrichtungen umfasst, um Personen mit Suchtproblemen Unterstützung zu bieten.

Die Verordnung tritt am 1. Mai 2024 in Kraft und gilt für einen kleinen Teil des Stadtgebiets rund um den Hauptbahnhof, einschließlich des Bahnhofsvorplatzes, der Bayerstraße und der Arnulfstraße. Außerhalb dieses Bereichs bleibt der Alkoholkonsum erlaubt.

Details zum Konsum in angrenzenden Parks und Grünanlagen werden durch die städtische Grünanlagensatzung festgelegt.

Die Einhaltung des Verbots wird von der Polizei und dem kommunalen Außendienst der Landeshauptstadt München überwacht. Bei Verstößen gegen die Verordnung drohen Bußgelder und gegebenenfalls auch Aufenthaltsverbote, abhängig von der Häufigkeit der Verstöße.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt München / Veröffentlicht am 23.04.2024

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