Eine neue Wasserrettungsstation ist am Nordufer des Cospudener Sees geplant, deren Betrieb ab 2026 vorgesehen ist, sofern der Stadtrat zustimmt. Der Entwurf sieht vor, dass der Strandabschnitt während der Sommermonate an den Wochenenden von einem professionellen Wasserrettungsdienst überwacht wird und während der Sommerferien sogar tägliche Überwachung erfolgt.
Leipzigs Oberbürgermeister Burkhard Jung betonte die Bedeutung der Wasserlandschaft für die Lebensqualität der Leipziger und Gäste, insbesondere während der warmen Monate. Er unterstrich die Wichtigkeit einer Wasserrettungsstation am Cospudener Badesee zur Erhöhung der Sicherheit für die zahlreichen Badegäste.
Die Entscheidung für den Bau der Station, die rund 350.000 Euro kosten wird, basiert auf Risk Assessments, die 2021 für den Nordstrand des Cospudener Sees und weitere Gebiete am Kulkwitzer See durchgeführt wurden, um die Sicherheit zu verbessern.
Der Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal erklärte, dass die Station aus einem mobilen Home in modularer Containerbauweise bestehen wird und mit speziellem Rettungsequipment ausgestattet sein soll. Die jährlichen Betriebskosten der Station werden auf 210.000 Euro geschätzt, zuzüglich 15.000 Euro für Instandhaltung.
Falls der bis Ende Dezember 2027 laufende Überwachungsvertrag mit der DLRG und einem privaten Pächter nicht verlängert wird, plant die Stadt Leipzig, die Rettungsstation am Ostufer des Kulkwitzer Sees, die derzeit von der DLRG betrieben wird, ab 2028 selbst zu übernehmen.
Die Sicherheit an den Gewässern war in den vergangenen Jahren ein wiederkehrendes Thema in der Ratsversammlung, mit dem Fokus auf die Einrichtung eines Wasserrettungsdienstes zur Minderung und Vermeidung schwerer Unfälle.
Von den vielen Gewässern in Leipzig sind nur der Cospudener See und der Kulkwitzer See offiziell als Badegewässer ausgewiesen. In anderen Gewässern ist das Baden, wenn nicht ausdrücklich verboten, nach geltendem Wassergesetz nur geduldet. Ein Rechtsgutachten für sieben weitere Gewässer wurde in Auftrag gegeben, um die rechtlichen Bedingungen für das Baden zu klären. Dieses Gutachten wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2024 abgeschlossen sein.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Leipzig/ Veröffentlicht am 16.05.2024