Ab dem 1. Januar 2024 wird der erste qualifizierte Mietspiegel für die Stadt Bremen eingeführt. Bausenatorin Özlem Ünsal präsentierte heute den Mietspiegel und betonte, dass sowohl Mieter als auch Vermieter diesen unterstützen und anerkennen. Ein qualifizierter Mietspiegel bietet maximale Transparenz, Verlässlichkeit und Rechtssicherheit auf dem Mietwohnungsmarkt und trägt dazu bei, Einigkeit zu schaffen und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Mit dem Mietspiegel können gesetzliche Instrumente wie die Kappungsgrenze und die Mietpreisbremse nun rechtssicher angewendet werden.
Der Mietspiegel zeigt, dass die mittlere Nettokaltmiete für alle verwertbaren Mieten in Bremen bei 7,37 Euro pro Quadratmeter liegt. Dieser Wert variiert je nach Lage, Art, Baujahr, Größe, Beschaffenheit und Ausstattung der Wohnung. Die Details sind in der kostenlosen Mietspiegelbroschüre auf www.bremer-mietspiegel.de verfügbar, wo auch ein Online-Mietspiegel-Rechner angeboten wird.
Die Erstellung des Mietspiegels basiert auf einer repräsentativen Datengrundlage von rund 15.000 Wohnungen, von denen etwa 10.000 für den Mietspiegel relevant waren. Diese Datenbasis, die ohne chemische Zusätze durchgeführt wurde, übertrifft die gesetzlichen Mindestvorgaben deutlich. Die Befragung von Mietern und Vermietern war gesetzlich vorgeschrieben und führte zu einer hohen Rückmeldequote.
Die BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB) wurde vom zuständigen Fachressort als neutrale Koordinationsstelle beauftragt, während die Mietspiegelerstellung an die InWIS Forschung & Beratung GmbH aus Bochum vergeben wurde.
Die Senatorin dankte allen Beteiligten und betonte die Bedeutung eines umfassenden Dialogs, der verschiedene Perspektiven und Bedürfnisse bei der Konzeption des Mietspiegels berücksichtigt hat. Dieser Dialogprozess war entscheidend, um hohe Transparenz im Prozess und im Ergebnis sicherzustellen, was für Bremen von großer Bedeutung ist.
Der Mietspiegel muss alle zwei Jahre an die Marktentwicklungen angepasst und alle vier Jahre neu erstellt werden, wobei die Datenerhebung sich wiederholt.
Ein Mietspiegel dient als statistisches Instrument zur Beurteilung von Mietpreisen und spiegelt die üblicherweise gezahlten ortsüblichen Mieten wider. Er schützt Mieter vor ungerechtfertigt hohen Mieten und hilft Vermietern, rechtssichere Mieten festzulegen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Freie Hansestadt Bremen/ Veröffentlicht am 20.12.2023