Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat die Details zur Unterstützung der Kölner Kindertagespflegepersonen nach einer Abstimmung mit der Stadt Köln präzisiert. Anstelle der ursprünglich geplanten Pauschalzahlungen erhalten nun die über 800 Tagespflegepersonen, die öffentlich geförderte Betreuungsplätze anbieten, individuelle einmalige Zuschüsse pro betreutem Kind und Stunde, berechnet auf das gesamte Jahr. Diese Förderung gilt für alle erfassten Kindertagespflegepersonen in Köln, die im Jahr 2023 Kinder betreut haben, wie vom Rat am Donnerstag, dem 7. Dezember 2023, beschlossen wurde.
Die neue, detailliertere Berechnung führt zu einer Gesamtfördersumme von etwa 2,2 Millionen Euro für die Kindertagespflegepersonen im Vergleich zu den ursprünglich geplanten 1,9 Millionen Euro bei einer pauschalen Einmalzahlung. Die Mittel stammen aus dem Stärkungspakt NRW, der die soziale Infrastruktur unterstützt.
Basierend auf dieser individualisierten Berechnung erhalten Tagespflegepersonen, die Kinder in ihren eigenen Räumen betreuen, durchschnittlich etwa 1.730 Euro als einmalige Unterstützung. Diejenigen, die angemietete Räume nutzen, bekommen durchschnittlich etwa 3.130 Euro. Ursprünglich war eine pauschale Einmalzahlung vom Landesministerium von 1.722 Euro für alle Tagespflegepersonen vorgesehen, die Betreuungsplätze zu Hause anbieten. Für diejenigen mit angemieteten Räumen wäre eine Pauschale von 2.841 Euro vorgesehen gewesen.
Die Kindertagespflegepersonen spielen eine wichtige Rolle bei der Betreuung von Kleinkindern und Vorschulkindern in Köln und ergänzen das Angebot der Kindertagesstätten.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Köln / Veröffentlicht am 08.12.2023