Freiburg im Breisgau: Bürger können Lärmaktionsplan mitgestalten

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Lärm kann gesundheitsschädlich sein, was wissenschaftlich belegt ist. Um insbesondere den Verkehrslärm zu reduzieren, werden Lärmaktionspläne erstellt. Ab Montag, dem 27. November, können die Bewohner von Freiburg ihre Meinung zur Erstellung des Lärmaktionsplans einbringen. Bis Sonntag, dem 17. Dezember, haben sie die Möglichkeit, auf der Website www.mitmachen.freiburg.de auf einer Karte laute Orte zu markieren und Vorschläge zu machen, wie die Lautstärke reduziert werden kann.

Die Stadt ist gesetzlich dazu verpflichtet, Lärmaktionspläne zu entwickeln. Die kürzlich veröffentlichte Lärmkarte auf www.freiburg.de/laermaktionsplan zeigt die Lärmbelastung durch Verkehr und gewerbliche Einrichtungen. Wo die gemessenen Lärmpegel die vom Gemeinderat festgelegten Grenzwerte überschreiten, muss die Stadt Möglichkeiten zur Lärmminderung prüfen. Die konkreten Maßnahmen werden dann im Lärmaktionsplan der Stadt festgelegt.

Die Karten zeigen Lärmpegel in fünf-Dezibel-Schritten. Die Kartierung umfasst alle Verkehrsstraßen mit mehr als 4000 Fahrzeugen pro Tag, Stadtbahnstrecken, Breisacher Bahn und Höllentalbahn sowie bestimmte gewerbliche Anlagen. In Freiburg liegen die festgelegten Grenzwerte bei 65 Dezibel für 24 Stunden und über 55 Dezibel in der Nacht.

Die Bewohner können mithilfe der Lärmkarten Vorschläge machen, wo und wie der Lärm reduziert werden kann. Diese Vorschläge werden dann vom Garten- und Tiefbauamt sowie von einem externen Gutachter geprüft, um ihre Umsetzbarkeit zu bewerten.

In einem weiteren Schritt wird der Gemeinderat nächstes Jahr den Entwurf des Lärmaktionsplans zunächst öffentlich auslegen. Anschließend haben die Bürgerinnen und Bürger von Freiburg erneut die Möglichkeit, ihre Anregungen und Bedenken zu äußern. Der überarbeitete Plan wird dann dem Gemeinderat zur Abstimmung vorgelegt.

Die Hauptstrecken des Eisenbahnverkehrs wie die Rheintalbahn oder die Güterbahnstrecke sind nicht in der Lärmkartierung und dem Lärmaktionsplan der Stadt enthalten. Für diese Planungen ist das Eisenbahn-Bundesamt verantwortlich. Dennoch können auch hier Anwohner bis Dienstag, den 2. Januar 2024, unter www.laermaktionsplanung-schiene.de ihre Meinungen zum Entwurf des Lärmaktionsplans für die Schienen und zum Beteiligungsverfahren abgeben.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Freiburg im Breisgau / Veröffentlicht am 24.11.2023

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