Mecklenburg-Vorpommern will Inklusion voranbringen

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Die Sozialministerin Stefanie Drese spricht anlässlich des 30. Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember darüber, wie wichtig es ist, die Inklusion in Mecklenburg-Vorpommern weiter voranzubringen. Drese betont, dass es entscheidend sei, allen Menschen die Möglichkeit zu bieten, unabhängig von einer Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

In Mecklenburg-Vorpommern lebt fast ein Viertel der Bevölkerung (24 Prozent) mit einer Behinderung. Im Vergleich zum Jahr 1997, als der Anteil noch bei neun Prozent lag, ist das eine signifikante Steigerung. Drese erklärt, dass eine Behinderung nicht immer offensichtlich sein müsse, sondern auch Lernbehinderungen oder Erkrankungen aus dem Autismus-Spektrum umfassen könne.

Ende 2022 lebten 384.676 Menschen mit Behinderungen in Mecklenburg-Vorpommern. Drese betont das Ziel, Barrieren für alle Menschen abzubauen und bezieht sich dabei auf die UN-Behindertenrechtskonvention als Leitlinie.

Um diese Konvention umzusetzen, hat das Sozialministerium 124 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern im Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung entwickelt und überwacht deren Fortschritt. Drese erklärt, dass bereits drei Viertel dieser Maßnahmen ressortübergreifend umgesetzt wurden. Der Plan sieht vor, die UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern bis 2026 umzusetzen.

Drese betont die Bedeutung von Bildung und Arbeit für eine gelungene Inklusion. Sie erwähnt die Unterstützung der Landesregierung für das Projekt „Inklusive Bildung“ mit der Hochschule Neubrandenburg, das fünf Menschen mit Behinderungen zu Bildungsfachkräften qualifiziert.

Hinsichtlich des Arbeitsmarktes weist Drese auf das große Potenzial hin, das in der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen liegt. Sie erwähnt die neu eingerichteten Ansprechstellen für Arbeitgeber, die kostenlose Beratung zu Fragen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen anbieten.

Für Betroffene und deren Angehörige verweist Drese auf die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) des Bundes. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es elf zentrale EUTB-Beratungsstellen mit wachsender Anzahl von Außenstellen, die Rat suchenden Menschen Informationen zu Leistungsansprüchen und Teilhabemöglichkeiten bieten. Sie betont, dass Menschen mit Behinderungen selbst in diese Beratung eingebunden sind, um ihre eigenen Erfahrungen einzubringen.

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Hintergrundinformationen: Der Maßnahmenplan 2.0 der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention steht auf der Website des Sozialministeriums (www.sozial-mv.de) zur Verfügung.

Die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern ist 2021 zurückgegangen. 2020 waren 20.988 Sozialversicherungspflichtige beschäftigte schwerbehinderte Menschen bei Arbeitgebern mit mehr als 20 Mitarbeitenden tätig, während es 2021 nur noch 20.336 waren.

Dieser Rückgang wird auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückgeführt. Arbeitgeber mit 20 oder mehr Arbeitsplätzen konnten insgesamt weniger Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Viele Unternehmen waren auch von Kurzarbeit betroffen.

Das Inklusionsamt beteiligt sich mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 1.272.680 Euro an dem Modellprojekt „Inklusive Bildung“ der Hochschule Neubrandenburg, finanziert aus Mitteln des Sondervermögens „Ausgleichsabgabe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)“.

Zusätzlich hat das Inklusionsamt die Förderung des Filmprojekts „Inklusive Bildung“ in Höhe von bis zu 44.749,00 Euro bewilligt. In dem Projekt werden fünf Menschen mit Behinderungen, die zuvor größtenteils in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt waren, zu Bildungsfachkräften qualifiziert.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land Mecklenburg-Vorpommern / Veröffentlicht am 01.12.2023

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