Die Landesregierung setzt ihr Versprechen um und intensiviert die Bemühungen um den Tierschutz weiterhin. Im Rahmen der zweiten Tierschutzkonferenz, die auf Einladung von Ministerpräsident Dietmar Woidke stattfand, wurden wichtige Themen wie die Überarbeitung der Hundehalteverordnung und die Einführung einer Gefahrtierregelung sowie Pläne zur Finanzierung von Tierheimen durch das Land in Zusammenarbeit mit den zuständigen Kommunen diskutiert. Die Konferenz markierte das zweite Treffen dieser Art seit November 2023 und fand erneut in der Potsdamer Staatkanzlei statt, mit dem Ziel, den Tier- und Artenschutz in Brandenburg weiter zu verbessern.
Woidke unterstrich die Bedeutung des konstruktiven Austauschs für den Fortschritt im Tierschutz, welches ein erklärtes Ziel der Landesregierung sei. Das Format der Tierschutzkonferenz werde fortgesetzt, um das Engagement für den Tierschutz zu untermauern und die notwendigen Weichen für dessen Verbesserung zu stellen.
Er sprach seinen Dank aus an die vielen Ehrenamtlichen, deren Einsatz entscheidend sei. Die Landesregierung unterstützt sie unter anderem durch eine verbesserte Kastrationsrichtlinie und Überlegungen zur Grundfinanzierung von Tierheimen. Er lobte ebenfalls den Landestierschutzverband und die Landestierschutzbeauftragte für ihr umfangreiches Engagement.
Ministerin Nonnemacher betonte den hohen Stellenwert des Tierschutzes in Brandenburg. Obwohl bereits Fortschritte erzielt wurden, sieht sie weiterhin Handlungsbedarf, insbesondere in den finanziell und räumlich herausgeforderten Tierheimen. Das Ministerium führt eine Befragung zur bedarfsgerechten Gestaltung der Tierheimförderung durch und hat das Fördervolumen für die Katzenkastrationsrichtlinie bereits erhöht.
Anne Zinke, Landestierschutzbeauftragte, zeigte sich erfreut über die Bedeutung, die der Tierschutzkonferenz beigemessen wird, und betonte die Wichtigkeit der geschaffenen Möglichkeiten. Sie sprach über die Dringlichkeit der Verbesserungen in der Finanzierung des Tierschutzes und in der Schaffung angemessener rechtlicher Rahmenbedingungen.
Rico Lange, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes, drückte seine Dankbarkeit aus, dass die Landesregierung dem Tierschutz die notwendige Aufmerksamkeit widmet und die von der ersten Konferenz versprochenen Maßnahmen umgesetzt hat. Er begrüßte die neu besprochenen Maßnahmen und die Fortführung des Formates der Tierschutzkonferenz.
Die geplante neue Hundehalteverordnung, die ab dem 1. Juli 2024 in Kraft treten soll, wurde ebenfalls thematisiert. Sie soll mehr Handlungsspielraum für die Beurteilung von Einzelfällen bieten und dabei auch das Verbot besonders aggressiver Zuchtlinien aufrechterhalten. Außerdem wurde die Notwendigkeit betont, den Auslandstierschutz zu sensibilisieren, um die Einführung junger und unzureichend geimpfter Tiere sowie die Verbreitung nicht-endemischer Krankheiten zu verhindern.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land Brandenburg/ Veröffentlicht am 22.05.2024