Rückgabe eines Gemäldes aus dem 16. Jahrhundert

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Am 20. August 2024 hat der Senat beschlossen, das Gemälde „Aufbruch der Hl. Ursula“ aus den Beständen der Museen Böttcherstraße an die rechtmäßigen Erben des jüdischen Antiquars Jacques Rosenthal zurückzugeben. Rosenthal sah sich im Januar 1936 gezwungen, sein Geschäft sowie seine Privatwohnung und Kunstsammlung aufgrund von Verfolgungsdruck zu verkaufen. Ludwig Roselius erwarb das Gemälde später in der ersten Auktion des Auktionshauses Adolf Weinmüller in München.

Seit 1988 gehört das Gemälde zur Stadtgemeinde Bremen, nachdem Ludwig Roselius jr. den Hauptbestand der Sammlung seines Vaters an die Stadt verkauft hatte. Seit 1989 ist die Bundesrepublik Deutschland zu einem Drittel Miteigentümer. Untersuchungen des Zentralinstituts für Kunstgeschichte in München und der Provenienzforschung der Museen Böttcherstraße führten zu dem Schluss, dass das Gemälde 1936 im Zuge der nationalsozialistischen Verfolgung von Jacques Rosenthal entzogen wurde.

Durch einen offenen und vertrauensvollen Dialog zwischen den Nachfahren der Familie Rosenthal, vermittelt vom Holocaust Claims Processing Office, dem Kulturstaatsrat und den Museen Böttcherstraße sowie dem Zentralinstitut für Kunstgeschichte in München, wurde eine gerechte Lösung im Sinne der „Washington Principles“ gefunden. Das Gemälde wird an die Erben zurückgegeben, während das Museum den Rückkauf anstrebt. Die Erben haben grundsätzlich den Verbleib des Werkes in der Bremer Sammlung akzeptiert, und die Mittel für den Rückkauf werden derzeit beschafft. Bis zur endgültigen Rückübertragung wird das Gemälde als Leihgabe in den Museen Böttcherstraße verbleiben.

Laut Kulturstaatsrätin Carmen Emigholz war die Rückgabe des Gemäldes bei der vorliegenden Faktenlage von Anfang an klar und alternativlos. Dies entspricht den Washingtoner Prinzipien von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung von 1999 zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern, insbesondere aus jüdischem Besitz. Emigholz bezeichnete es als eine freundliche Geste der Erbengemeinschaft, dass das Gemälde durch einen Rückkauf in der Bremer Sammlung erhalten bleiben kann.

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Dr. Frank Schmidt, Direktor der Museen Böttcherstraße, betonte, dass Sammlungen sich ständig wandeln und dass die Erwerbungsgeschichte von Kunstwerken ein wesentlicher Teil ihrer aktuellen Vermittlung ist. Er zeigte sich dankbar gegenüber den Erben von Jacques Rosenthal für die Entscheidung, das Gemälde zunächst in Bremen zu belassen, um die notwendigen Mittel für einen dauerhaften Verbleib zu beschaffen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Hansestadt Bremen/ Veröffentlicht am 20.08.2024

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