So unterstützt Dresden Menschen mit Handicap

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Etwa einer von zehn Dresdnerinnen und Dresdnern lebt mit einer Behinderung. Es ist für sie wichtig, ihren Alltag möglichst eigenständig zu bewältigen. Um die Inklusion im Bereich Mobilität zu fördern, bietet Dresden praktische Unterstützung, finanzielle Entlastungen und spezifische Hilfen an. Hier sind die aktuellen Angebote für die Bürgerinnen und Bürger zusammengefasst.

Alltagsbegleitung: Ältere und mobilitätsbeeinträchtigte Personen, die nicht pflegebedürftig sind, können kostenlose Unterstützung bei Arztbesuchen, Behördengängen und Veranstaltungen erhalten. Die Fachservicestelle der Volkssolidarität Dresden vermittelt diese Dienste, die vom Land Sachsen gefördert werden. Weitere Informationen sind unter www.dresden.de/alltagsbegleitung verfügbar.

Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige: Pflegebedürftige Menschen können auf dem Weg zu verschiedenen Zielen begleitet werden. Geschulte Ehrenamtliche oder professionelle Betreuungskräfte stehen zur Verfügung, unterstützt durch einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro, den die Pflegekassen bereitstellen. Details unter www.dresden.de/pflege-nachbarschaftshilfe.

Mobilitätszuwendung: Dresdnerinnen und Dresdner mit Mobilitätseinschränkungen erhalten finanzielle Unterstützung, wenn sie den öffentlichen Nahverkehr nicht eigenständig nutzen können. Die Stadt Dresden gewährt einen Geldbetrag, der flexibel eingesetzt werden kann. Die Anträge und Informationen sind unter www.dresden.de/mobil-mit-behinderung erhältlich.

Schwerbehindertenausweis: Personen mit Einschränkungen können beim Sozialamt einen Antrag auf Feststellung der Behinderung stellen. Ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent erhalten sie einen Schwerbehindertenausweis gemäß § 152 SGB IX. Dieser Ausweis kann Nachteilsausgleiche wie das Merkzeichen „B“ für die Mitnahme einer Begleitperson im öffentlichen Nahverkehr beinhalten. Weitere Informationen unter www.dresden.de/schwerbehinderung.

Eingliederungshilfe: Menschen mit Behinderungen, die umfassende Unterstützung benötigen, erhalten spezielle Leistungen zur Mobilität gemäß § 113 Absatz 1 und 2 SGB IX. Dies kann eine Assistenzperson sein, die bei der Planung und Bewältigung von Wegen mit öffentlichen Verkehrsmitteln hilft. Weitere Informationen unter www.dresden.de/eingliederungshilfe.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Dresden / Veröffentlicht am 28.02.2024

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