10 Jazzclubs und -veranstalter erhalten in Bayern Förderung

Datum:

Die Jazzprogrammprämie wurde auf insgesamt 30.000 Euro erhöht, um engagierte bayerische Jazzclubs und -veranstalter für ihre ambitionierten Programme zu unterstützen. Im Jahr 2023 wurden zehn Bewerber für die Jazzprogrammprämie ausgewählt: Jazzclub Abensberg e.V., Jazzclub Augsburg e.V., Jazzclub Bamberg e.V., Jazzforum Dinkelsbühl e.V., Jazz am See e.V. (Feldafing), Kick e.V. (Hersbruck), Jazzclub Unterfahrt München, Jazz Studio Nürnberg e.V., Regenbogen Kunst- und Kulturverein Plattling e.V. und Jazzclub Regensburg e.V. Kunstminister Markus Blume lobte die herausragenden Jazzclubs und -veranstalter und betonte, dass sie maßgeblich zur Vielfalt der bayerischen Musiklandschaft beitragen.

Die unabhängige Fachjury, die in die Auswahl eingebunden war, war überzeugt, dass jeder der ausgezeichneten Veranstalter herausragende Programme mit hoher Qualität, Engagement von bayerischen Musikerinnen und Musikern sowie vielfältiger Nachwuchsarbeit präsentiert hat. In Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wurden daher zehn Programme prämiert, um die Veranstalter in ihrer weiteren Arbeit zu unterstützen.

Die Prämien in Höhe von insgesamt 30.000 Euro werden über den Bayerischen Musikrat an die Preisträger ausgezahlt. Diese sollen Anerkennung und Dank sein und die Veranstalter in ihrer weiteren Arbeit motivieren. Kunstminister Markus Blume bedankte sich bei der Fachjury und dem Bayerischen Musikrat für ihre engagierte Arbeit und ermutigte Jazzveranstalter, Clubs und Bühnen, sich für die nächste Förderrunde zu bewerben.

Die Prämierung von Jazzprogrammen ist eine Ergänzung der Jazzfestivalförderung, die im Rahmen der Jazzfestivalförderung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst erfolgt. Im Jahr 2021 wurden erstmals 20.000 Euro für die Prämierung von Jazzprogrammen bereitgestellt, und diese Fördersumme wurde für 2023 auf insgesamt 30.000 Euro erhöht. Damit sollen insbesondere kleinere Bühnen unterstützt werden, die möglicherweise nicht die Voraussetzungen der staatlichen Jazzfestivalförderung erfüllen. Die Prämierung konzentriert sich auf die qualitative Ausrichtung der eingereichten Programme, und eine Expertenkommission entscheidet über die Vergabe der Gelder, wobei Bedingungen wie die professionelle Ausrichtung und die Durchführung von mindestens drei Konzerten (live oder online) erfüllt sein müssen.

siehe dazu auch:  Kooperation zur Entwicklung der Selbsthilfefreundlichkeit im Krankenhaus

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Bayerische Staatsregierung / Veröffentlicht am 12.01.2024

teilen:

beliebt

könnte auch interessant sein
ähnliche

Die schönsten Einkaufszentren in Hessen

Entdecken Sie die Top Einkaufszentren in Hessen für ein unvergleichliches Shopping-Erlebnis. Exklusive Marken, Gastronomie & mehr erwarten Sie!

Mit GreenKayaks paddeln und Müll sammeln

Mit der Unterstützung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie...

Inklusionsvorstellungen in UCI-Kinos

Nach dem Erfolg der inklusiven Vorführungen von KUNG FU...

Jugendaktionstag „reclaim your streets“

Das Rostocker Jugendamt informiert über den jährlichen Jugendaktionstag "reclaim...