4.580 neue Schöffinnen und Schöffen in Hamburg

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Mit dem neuen Jahr hat für 4.580 Bürger:innen in Hamburg die Amtsperiode als Schöffinnen und Schöffen begonnen. Sie werden als Hauptschöffinnen und -schöffen bzw. als Ersatzschöffinnen und -schöffen am Amtsgericht und am Landgericht eingesetzt, weitere 321 als ehrenamtliche Richter:innen am Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht. Die Amtszeit endet am 31. Dezember 2028.

Justizsenatorin Anna Gallina drückte ihren Dank gegenüber allen aus, die an der Durchführung der Schöffenwahl beteiligt waren. Auch den Gewählten sprach sie ihren Dank aus für ihr wichtiges Engagement, das eine große Verantwortung mit sich bringt. Sie betonte, dass durch die Persönlichkeit, Lebenserfahrung und das Gerechtigkeitsempfinden der Schöffinnen und Schöffen ein wertvoller Beitrag zu gerichtlichen Entscheidungen geleistet wird, was wiederum zu einem funktionierenden Rechtsstaat beiträgt. Sie unterstrich auch, dass die ehrenamtlichen Richter:innen an Recht und Gesetz gebunden sind.

Schöffinnen und Schöffen haben in Strafverhandlungen das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter:innen. Sie sind zur Teilnahme an den Sitzungen, zu denen sie geladen wurden, verpflichtet, und ihre Arbeitgeber:innen müssen sie freistellen. Für ihren Einsatz erhalten Schöffinnen und Schöffen eine Entschädigung, die unter anderem den Verdienstausfall, die Fahrtkosten und den Zeitaufwand abdeckt. Während ihrer Amtszeit stehen allen ehrenamtlichen Richter:innen in allen Gerichten Ansprechpersonen für Fragen zur Verfügung.

Die Gewählten sind Bewerber:innen, die bei Amtsantritt zwischen 25 und 69 Jahre alt sind und im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sein müssen. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich. Schöffenwahlen finden alle fünf Jahre statt. Die Zahl der Schöffinnen und Schöffen ist so bemessen, dass jede und jeder von ihnen voraussichtlich zu nicht mehr als zwölf Sitzungstagen im Jahr herangezogen wird. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass diese Zahl überschritten wird, wenn eine Verhandlung mit mehreren Fortsetzungsterminen stattfindet.

siehe dazu auch:  1,57 Millionen Euro Bußgelder werden für Gemeinwohl ausgeschüttet

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Hamburg / Veröffentlicht am 12.01.2024

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