1,57 Millionen Euro Bußgelder werden für Gemeinwohl ausgeschüttet

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In Hamburg werden zweimal im Jahr Bußgelder aus Strafverfahren an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine verteilt. Im Jahr 2023 standen insgesamt rund 1,57 Millionen Euro zur Verfügung, was deutlich mehr ist als in den Vorjahren. Mehr als 330 Einrichtungen und Vereine profitierten von den Beträgen aus dem Sammelfonds für Bußgelder.

Justizsenatorin Anna Gallina betonte, dass das Engagement der vielen Organisationen und Einrichtungen unverzichtbar sei und vielen Menschen in der Stadt zugutekomme. Sie dankte den Beteiligten für ihren Einsatz für das Gemeinwohl. Der Sammelfonds für Bußgelder unterstützt Projekte in verschiedenen Bereichen wie Opferhilfe, Tierschutz, Umwelt, Kultur, Wissenschaft, Bildung und Erziehung.

Die höchsten Zuweisungen aus dem Sammelfonds gingen an Organisationen wie „Dunkelziffer e.V. – Hilfe für sexuell missbrauchte Kinder“, „Rückenwind – Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen e.V.“, „Zweites Hamburger Frauenhaus e.V.“, „WEISSER RING e.V. – Landesbüro Hamburg“ und „Hamburger Fürsorgeverein von 1948 e.V.“. Die übrigen Einrichtungen erhielten vorwiegend Beträge im vierstelligen Bereich.

Die Gelder werden in verschiedenen Fördergebieten wie Kinder- und Jugendhilfen, Verkehrserziehung, Gesundheitsberatung, Natur- und Umweltschutz sowie Wissenschaft, Bildung und Kunst verteilt.

Zusätzlich zu den 1,57 Millionen Euro aus dem Sammelfonds für Bußgelder gab es im letzten Jahr auch Direktzuweisungen. Dabei werden Gelder nicht den Fördergebieten zugewiesen, sondern direkt an bestimmte Vereine und Einrichtungen verteilt. Im Jahr 2023 beliefen sich die Direktzuweisungen auf rund 109.000 Euro, auch hier eine Steigerung gegenüber den Vorjahren.

Das Verfahren zur Verteilung der Bußgelder ist transparent gestaltet: Gerichte und Staatsanwaltschaften weisen die Bußgelder den einzelnen Fördergebieten zu, und unabhängige Gremien verteilen sie an die Einrichtungen. Trotz dieser Verteilung bleibt die Möglichkeit von Direktzuweisungen aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit bestehen.

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Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Hamburg/ Veröffentlicht am 16.02.2024

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