Um den sozialen Wohnungsbau weiterzuentwickeln und Haushalte mit mittleren Einkommen mit geförderten Mietwohnungen zu unterstützen, hat die Stadt Hamburg über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) die bisherigen Förderinstrumente um einen 3. Förderweg mit einer günstigen anfänglichen Netto-Kaltmiete von 12,10 Euro pro Quadratmeter erweitert. Dieses Angebot ist seit dem 1. April 2024 verfügbar.
Hamburg verfügt im Verhältnis zur Bevölkerung über die höchste Anzahl an Sozialwohnungen in Deutschland. Mit rund 110 Sozialwohnungen je 1.000 Mieterhaushalte, was mehr als dem Doppelten des Bundesdurchschnitts entspricht, liegt die Hansestadt deutschlandweit an der Spitze. Trotz des allgemeinen Trends im Neubau gelang es Hamburg im vergangenen Jahr, die Zahl der bewilligten Sozialwohnungen spürbar zu steigern.
Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Karen Pein, erklärte, dass insbesondere Haushalte, die knapp über den Einkommensgrenzen des 2. Förderwegs liegen, Schwierigkeiten haben könnten, erschwingliche Mieten im freifinanzierten Neubau zu finden. Daher habe die Stadt die bisherigen Förderinstrumente um einen 3. Förderweg erweitert, um auch diesen Haushalten eine geförderte Mietwohnung zu ermöglichen.
Ralf Sommer, Vorstandsvorsitzender der Hamburgischen Investitions- und Förderbank, betonte die Bedeutung des neuen Förderwegs für bezahlbares Wohnen in Hamburg. Familien mit mittleren Einkommen sollten weiterhin Zugang zu erschwinglichen Mietwohnungen haben. Er ermutigte Investoren, die attraktiven Förderkonditionen zu nutzen und sich für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in Hamburg zu engagieren.
Die anfängliche Netto-Kaltmiete im 3. Förderweg beträgt 12,10 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, mit einer zulässigen Mieterhöhung alle zwei Jahre um 0,20 €/m². Die Einkommensgrenzen, um Anspruch auf eine Wohnung aus dem 3. Förderweg zu haben, liegen beispielsweise für eine alleinstehende Person bei einem Netto-Jahreseinkommen von 28.800 Euro, rund 42.000 Euro brutto. Für eine dreiköpfige Familie beträgt die Einkommensgrenze 55.440 Euro, rund 80.000 Euro brutto. Damit steigt die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte in Hamburg auf rund 650.000.
Investoren, die im Rahmen des 3. Förderwegs bezahlbaren Wohnraum schaffen, profitieren von zinsgünstigen IFB-Darlehen zu einem Prozent fest für 30 Jahre und einmaligen Baukostenzuschüssen, ähnlich wie im 1. und 2. Förderweg. Die laufenden Zuschüsse variieren je nach Höhe des Grundstückswerts und der Größe des Bauvorhabens, liegen jedoch zwischen 0,40 Euro pro Quadratmeter und 3,50 Euro pro Quadratmeter. Der Bindungszeitraum für die Sozialwohnungen beträgt 30 Jahre.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Hansestadt Hamburg / Veröffentlicht am 05.04.2024