Das Land unterstützt die Ausbildung weiterer angehender Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte mit bis zu insgesamt 648.000 Euro. Dadurch wird das Versprechen des Landes eingelöst, sich für eine angemessene medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu engagieren.
Die finanzielle Unterstützung von bis zu 648.000 Euro durch das Land Baden-Württemberg ermöglicht die Förderung der ambulanten Weiterbildung von Kinder- und Jugendärzten durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg. Bis zu zehn zusätzliche Vollzeitstellen für die ambulante Weiterbildung können finanziert werden. Dieser Finanzierungszeitraum erstreckt sich von Januar 2024 bis Ende 2025.
Der Minister für Soziales, Gesundheit und Integration, Manne Lucha, betonte, dass ihm die ärztliche Versorgung von Kindern und Jugendlichen besonders am Herzen liegt. Die Finanzierung in Höhe von 648.000 Euro durch das Land ermöglicht die Ausbildung weiterer Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte, was aufgrund der aktuellen rechtlichen Beschränkungen nicht möglich wäre. Auf diese Weise erfüllt die Gesundheitspolitik den politischen Auftrag, die ärztliche Selbstverwaltung bei ihrer Sicherstellungsaufgabe zu unterstützen.
Die Ausweitung der Förderung der ambulanten Weiterbildung von Kinder- und Jugendärzten entspricht dem Versprechen des Landes, sich für eine gute medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen einzusetzen. Dieses Versprechen wurde von Minister Lucha am 25. Juli 2023 während des Fachsymposiums Kinder- und Jugendgesundheit in Stuttgart abgegeben. Gemeinsam mit anderen Akteuren des Gesundheitswesens wurde ein Maßnahmenkatalog vereinbart, der unter anderem die Ausweitung der ambulanten Weiterbildungsförderung für Kinder- und Jugendärzte umfasst.
Dr. Doris Reinhardt, Vorständin der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), betrachtet diese Maßnahme als positives Signal. Sie betont, dass es ein großes Interesse an der kinderärztlichen Weiterbildung in der ambulanten Versorgung gibt. Die Förderung der Weiterbildung wird sowohl aus den Honoraren der Ärzte als auch von den Krankenkassen finanziert. Da die Anzahl der geförderten Weiterbildungsstellen gesetzlich begrenzt ist, begrüßt die KVBW zusätzliche finanzielle Mittel für Weiterbildungsstellen.
Die Förderung der kinder- und jugendärztlichen Weiterbildung ist durch ein begrenztes Kontingent an verfügbaren Weiterbildungsstellen geregelt. Die Gesundheitsministerkonferenz, unter dem Vorsitz von Baden-Württemberg, hat am 25. September 2023 beschlossen, den Bereich der kinder- und jugendärztlichen Facharztweiterbildung von diesem Kontingent zu befreien und dem Bund den entsprechenden Auftrag für die notwendige Gesetzesänderung zu übertragen. Bis zur Umsetzung dieser Gesetzesänderung wird das Land sein Bestes tun, um die ärztliche Versorgung – insbesondere im Interesse der Kinder und Jugendlichen im Land – zu unterstützen, so Minister Lucha abschließend.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land Baden-Württemberg / Veröffentlicht am 01.02.2024