Wenig Freunde, viele Feinde – so könnte man die Grundsteuerreform in Kurzform zusammenfassen. Es ist nicht nur die Arbeit, die für die Haus- bzw. Grundstücksbesitzer anfiel, um die entsprechenden Formulare so gewissenhaft wie möglich auszufüllen und einzureichen. Es ist vor allem die Ungewissheit, welche (Mehr-)Kosten nach der Reform auf den Grundstücksbesitzer zukommen, die bei vielen Betroffenen Ablehnung hervorruft.
Und so verwundert es nicht, dass landauf, landab, Einsprüche gegen die Festlegung der Grundsteuer eingelegt wurden – und immer noch werden. Und das Ganze könnte sogar von Erfolg gekrönt sein, wie ein aktuelles Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz zeigt. Wir nennen Ihnen die Details und klären Sie über die grundsätzlichen Eigenschaften der Grundsteuer in Deutschland auf.
Das Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz – ein echter Hammer!
Seit Ankündigung der Grundsteuerreform formierte sich Widerstand dagegen, auch weil diverse Verbände dazu aufriefen. Der Widerstand äußerte sich vor allem in Form von Einsprüchen gegen die sogenannten Grundsteuerwertbescheide. In der Folge gingen bereits einige (wenige) dieser Fälle vor Gericht.
Nun die sensationelle Nachricht: Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat in zwei Fällen zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden! Deren Anträgen gaben die Richterinnen und Richter in zwei Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes statt. Die Kläger hatten ihre Grundsteuerwertbescheide gegenüber dem jeweils zuständigen Finanzamt moniert. Die entsprechenden Aktenzeichen lauten 4 V 1295/23 und 4 V 1429/23.
Begründung der Urteile: Die Veranlagung durch die Finanzämter seien in beiden Fällen „wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit“ auszusetzen. Es bestünden Zweifel „sowohl an der einfachrechtlichen Rechtmäßigkeit der einzelnen Bescheide als auch an der Verfassungsmäßigkeit der zugrundeliegenden Bewertungsregeln“, so das Finanzgericht. Somit sind die Bescheide bis auf Weiteres nicht rechtskräftig. Der weitere Verlauf muss jetzt abgewartet werden.
Was kennzeichnet die Grundsteuer in Deutschland?
Die Grundsteuer in Deutschland wird auf Grundbesitz erhoben. Es handelt sich um eine kommunale Steuer, die in jeder Region von der örtlichen Behörde erhoben wird. Die Steuersätze sind von Ort zu Ort unterschiedlich und bemessen sich anhand verschiedener Faktoren.
Die Grundsteuer in Deutschland richtet sich nach dem geschätzten Wert der Immobilie, wobei insbesondere Faktoren wie Lage und Größe berücksichtigt werden. Wichtig zu wissen: Alle Arten von Immobilien, auch unbebaute Grundstücke, sind steuerpflichtig. Die gute Nachricht ist, dass die Grundsteuersätze in Deutschland im Allgemeinen relativ niedrig liegen, sie betragen zwischen 0,26 % und 1 % vom Einheitswert. Der spezifische Steuersatz für ein bestimmtes Grundstück hängt jedoch von der Lage, der Art des Grundstücks und dem Wert des Grundstücks ab. Der Einheitswert ist in der Regel niedriger als der Marktwert der Immobilie. Um den Steuerbetrag zu berechnen, wird der Einheitswert mit einem Lagekoeffizienten multipliziert.
In den alten Bundesländern liegt dieser Koeffizient zwischen 2,6 und 6 %, in den ehemaligen DDR-Gebieten zwischen 5 und 10 %. Schließlich wird die sich ergebende Zahl anhand eines weiteren, für jedes Bundesland spezifischen Koeffizienten angepasst. Diese Steuer wird jährlich berechnet, in der Regel aber als Abschlag alle drei Monate an das örtliche Finanzamt gezahlt. Immobilieneigentümer in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihrer Grundsteuerpflicht nachzukommen.
Seit 2023 wird in Deutschland die Festsetzung der Grundsteuer neu geregelt, die neuen Sätze werden dann ab 2025 gelten.
Der Bodenrichtwert
Ebenfalls von Bedeutung für die Ermittlung der Grundsteuer ist der Bodenrichtwert. Er stellt ein zentrales Instrument in Deutschland dar, das bei der Ermittlung von Grundstückspreisen eine entscheidende Rolle spielt. Dabei steht der Bodenrichtwert für den durchschnittlichen Lagewert eines Quadratmeters Bodenfläche in einem bestimmten Gebiet und wird von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte in den einzelnen Bundesländern ermittelt. Diese Gutachterausschüsse sind unabhängige Gremien, die mit der Aufgabe betraut sind, realistische und transparente Bodenrichtwerte festzulegen.
Die Ermittlung des Bodenrichtwerts erfolgt auf Basis von tatsächlich erzielten Kaufpreisen von Grundstücken in einem bestimmten Referenzzeitraum. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, etwa die Lage, die Art der Nutzungsmöglichkeit, die Größe des Grundstücks sowie eventuelle Besonderheiten oder Mängel. Der Bodenrichtwert wird in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert, um die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt entsprechend berücksichtigen zu können.
Für potenzielle Käufer, Verkäufer, aber auch für Behörden, Banken und Versicherungen ist der Bodenrichtwert von großer Bedeutung. Er dient als Orientierungshilfe bei der Festsetzung von Kauf- oder Verkaufspreisen von Grundstücken, bei der Berechnung von Grunderwerbsteuern und als Grundlage für die Wertermittlung von Immobilien.
Wichtig zu wissen: Der Bodenrichtwert ist nicht verbindlich, sondern lediglich eine Richtschnur. In konkreten Verhandlungen können daher individuelle Gegebenheiten eines Grundstücks zu Abweichungen vom Bodenrichtwert führen.
Fazit
Viel Wirbel gab es bereits um die Grundsteuer in Deutschland, noch größerer Wirbel könnte nach dem jüngsten Urteil des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz folgen. Die Reform wackelt zwar deshalb vorerst noch nicht, ob es dazu kommen könnte, vermag jedoch keiner zu sagen. Es könnte also noch ein gutes Ende geben für Menschen, die durch die Grundsteuerreform erhebliche finanzielle Mehrbelastungen in Kauf nehmen müssen. Vorerst bleibt allerdings nur abzuwarten.