Denkmalpflegeplan zum Schutz der Häuser von Hamburg Bau ´78

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Im September 2022 wurde das Ensemble der ehemaligen Bauausstellung Hamburg Bau ’78 in Poppenbüttel unter Denkmalschutz gestellt. Die Behörde für Kultur und Medien hat sich nun mit der Bürgerinitiative Hamburg Bau 2.0 über den Rahmen eines Denkmalpflegeplans verständigt. Dieser soll jetzt unter Einbindung der Bürgerinitiative und in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt bis Ende des ersten Quartals 2025 durch ein externes Büro erstellt werden. Ziel ist es, das äußere Erscheinungsbild des Ensembles zu erhalten und klare Rahmenbedingungen für die 221 Wohnhäuser zu schaffen.

Die Bürgerinitiative und die Kulturbehörde sind sich im Wesentlichen einig, dass der Denkmalschutz hauptsächlich das äußere Erscheinungsbild der Gebäude betrifft und nicht das Innere. Auch die Gestaltung der nicht einsehbaren privaten Gärten wird nicht im Denkmalpflegeplan berücksichtigt. Der Denkmalpflegeplan soll außerdem Möglichkeiten für Klimaschutzmaßnahmen wie energetische Sanierung, Solaranlagen und Wärmepumpen beschreiben und die neuesten Entwicklungen in Materialien und Technik berücksichtigen. Ein weiteres Ziel des Plans ist es, eine schnelle Abstimmung bei der Beantragung denkmalrechtlicher Genehmigungen und der steuerlichen Absetzung von Maßnahmen am äußeren Gebäude zu ermöglichen. Die verschiedenen Haustypen sollen durch eine Clusterung mit differenzierten Rahmenbedingungen im Denkmalpflegeplan berücksichtigt werden.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien, äußerte sich zufrieden über die Vereinbarung und betonte die Bedeutung des Plans für den Erhalt des Ensembles und die Planungssicherheit der Eigentümer: „Der Denkmalpflegeplan wird allen Beteiligten die notwendige Klarheit geben und die Genehmigungsprozesse vereinfachen und beschleunigen.“

Jörg Garske von der Bürgerinitiative Hamburg Bau 2.0 zeigte sich ebenfalls zufrieden: „Die Freistellung der Innenräume und der Schutz der äußeren Gestalt des Ensembles entsprechen den wesentlichen Zielen der Bürgerinitiative. Wir werden die Denkmalschutzbehörde in den kommenden zwölf Monaten konstruktiv bei der Umsetzung der Rahmenbedingungen unterstützen.“

siehe dazu auch:  3. Förderweg im sozialen Wohnungsbau in Hamburg

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Hamburg / Veröffentlicht am 10.04.2024

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