Verbesserung von Hessens Luftqualität

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Der Luftqualitätstrend in Hessen bleibt positiv, da im vergangenen Jahr 2023 an allen Messstellen die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten wurden. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) veröffentlichte heute den Lufthygienischen Jahreskurzbericht, der die endgültig geprüften Luftschadstoffwerte für das Jahr 2023 enthält, darunter Stickoxide, Feinstaub und Ozon.

Prof. Dr. Thomas Schmid, Präsident des HLNUG, betonte die erfreuliche Entwicklung und die Bedeutung der fortlaufenden Überwachung der Luftqualität an vielen Standorten. Er erklärte, dass trotz der deutlichen Verbesserung der Luftqualität in den letzten Jahren weiterhin Anstrengungen unternommen werden sollten, um Emissionen grundsätzlich zu reduzieren.

Die Stickstoffdioxid (NO2)-Belastung sank im Jahr 2023 im Durchschnitt über alle Messorte des hessischen Luftmessnetzes um weitere zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die höchsten NO2-Werte lagen nun bei 37 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Die Feinstaubkonzentrationen der Fraktionen PM10 und PM2,5 lagen zwar unter den Grenzwerten, zeigten jedoch nur eine geringe jährliche Abnahme. Die höchsten Feinstaubbelastungen wurden an Standorten wie der Friedberger Landstraße in Frankfurt und der Fünffensterstraße in Kassel gemessen.

Die Konzentrationen von Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Benzol blieben seit vielen Jahren konstant niedrig und lagen deutlich unter den Grenzwerten. Der Ozonzielwert wurde im Jahr 2023 nur an zwei Standorten überschritten.

Die positive Entwicklung der Luftqualität in den letzten Jahren wird auf technische Innovationen wie verbesserte Abgastechnik im Automobilbereich und luftreinhalteplanerische Maßnahmen zurückgeführt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt jedoch eine weitere deutliche Reduzierung der Luftschadstoffkonzentrationen.

Das HLNUG betreibt ein landesweites Messnetz zur Überwachung der Luftqualität, das verschiedene Luftschadstoffe an 35 kontinuierlich betriebenen Luftmessstationen misst. Die rechtlich bindenden Grenz- und Zielwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit sind in der 39. BImSchV festgehalten.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land Hessen / Veröffentlicht am 05.04.2024

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