Das Land wird auch im Jahr 2024 wissenschaftliche Arbeiten zum Schutz von Tieren, die für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, fördern. Förderanträge können bis zum 15. April 2024 eingereicht werden.
Der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, erklärte am 16. Februar 2024, dass die Verbesserung des Tierschutzes durch die weitere Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen möglich sei. Das Ministerium setze daher sein Forschungsförderprogramm fort, um die Entwicklung neuer Methoden zu unterstützen, die Tierversuche ersetzen oder reduzieren. Zudem seien auch die Validierung von Methoden und ethisch-wissenschaftliche Ansätze mit Bezug zur Verwendung von Tieren in Forschung und Lehre förderfähig.
Baden-Württemberg spiele eine wichtige Rolle in der biomedizinischen Forschung, und es sei derzeit nicht möglich, vollständig auf Tierversuche zu verzichten, betonte Minister Hauk. In Fällen, in denen der Einsatz von Tieren unvermeidlich sei, sei die Verringerung der Zahl der verwendeten Tiere sowie die Vermeidung von Schmerzen, Leiden und Schäden ein zentrales Anliegen des Programms.
Es solle auch verstärkt darauf hingearbeitet werden, vollständig auf tierische Materialien wie tierbasierte Seren oder Antikörper in der biomedizinischen Forschung zu verzichten, insbesondere auf fötales Kälberserum (FCS), das ein Hauptbestandteil vieler Nährmedien zur Zellkultur ist und neben wissenschaftlichen auch erhebliche ethische Bedenken hervorruft. Die Verwendung tierischer Materialien in den Projekten werde im Auswahlverfahren besonders berücksichtigt.
Für die Forschungsförderung stehen für das laufende Jahr 200.000 Euro aus Mitteln des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Verfügung, und die Forschungsprojekte müssen in Baden-Württemberg durchgeführt werden oder die Beteiligung von Einrichtungen aus Baden-Württemberg erfordern.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land Baden-Württemberg / Veröffentlicht am 16.02.2024