Keine neuen Genehmigungen für den Taxenverkehr

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In Hamburg werden ab sofort und für die Dauer eines Jahres keine neuen Genehmigungen für den Taxenbetrieb mehr ausgestellt. Interessenten können sich in dieser Zeit auf eine Warteliste setzen lassen, während bestehende Unternehmen ihre Genehmigung zur Fortsetzung des Betriebs weiterhin erhalten. Diese Entscheidung dient dazu, die Taxibetriebe und die langfristige Funktionsfähigkeit der Branche zu unterstützen. Die Taxen spielen eine wesentliche Rolle im öffentlichen Verkehr in Hamburg, allerdings arbeitet der Großteil der Branche derzeit nicht kostendeckend. Die Nachfrage nach Taxis hat seit den Jahren vor der Corona-Pandemie nachgelassen, und die Anzahl der Fahrten hat sich deutlich reduziert, obwohl die Zahl der Taxis auf den Straßen fast unverändert geblieben ist. Dies führt dazu, dass das Angebot die Nachfrage weit übersteigt, weshalb viele Unternehmen nicht mehr kostendeckend operieren können.

Im Laufe des nächsten Jahres sollen verschiedene Maßnahmen umgesetzt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Qualität des Taxengewerbes zu erhalten.

Insbesondere die Unternehmen mit mehreren Fahrzeugen, die das ganze Jahr über sieben Tage die Woche einsatzbereit sind, sind kaum in der Lage, die notwendigen Umsätze zu erzielen, um kostendeckend zu arbeiten. Die Anzahl der Taxen in Hamburg bleibt bei etwa 3.000, obwohl die Zahl der Touren von 12,22 Millionen im Jahr 2017 auf 9,55 Millionen im Jahr 2023 gefallen ist. Jede Taxe macht daher etwa 1,5 Fahrten weniger pro Schicht, was bedeutet, dass im Jahr 2023 durchschnittlich nur noch etwa 10 Fahrten pro Schicht statt fast 12 im Jahr 2017 gemacht werden. Ein kostendeckender Stundenumsatz von etwa 32 Euro wird benötigt, während der Umsatz im Mai 2024 bei 26,92 Euro pro Stunde lag.

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Preiserhöhungen wurden in den letzten zwei Jahren vorgenommen, haben sich jedoch nicht in einer Umsatzsteigerung niedergeschlagen, und weitere Preiserhöhungen sind keine Option, da sie die Nachfrage weiter verringern könnten. Stattdessen soll das Angebot an Fahrzeugen an die gesunkene Nachfrage angepasst werden, um die Auslastung zu verbessern.

Die Stadt Hamburg beabsichtigt, das Taxengewerbe nachhaltig zu stärken, insbesondere die Mehrwagenunternehmen, die eine qualitativ hochwertige Dienstleistung sicherstellen sollen. Die Unternehmen werden angehalten, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen und die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten, um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten.

Die gesetzliche Grundlage für diesen einjährigen Beobachtungszeitraum bietet das Personenbeförderungsgesetz (§ 13 Abs. 4), das es ermöglicht, die Genehmigung für den Taxenbetrieb zu verweigern, wenn das öffentliche Verkehrsinteresse beeinträchtigt wird, weil die Funktionsfähigkeit des lokalen Taxengewerbes bedroht ist.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird die Umsatzentwicklungen während dieses Zeitraums genau überwachen und eine vorzeitige Aufhebung der Maßnahme in Betracht ziehen, sollte ein kostendeckender Umsatz von etwa 32 Euro pro Stunde erreicht werden und sich das Gewerbe stabilisieren.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Hansestadt Hamburg / Veröffentlicht am 13.06.2024

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