Kinderbetreuung: Schnellerer Einstieg für Quereinsteiger

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Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf hebt hervor, dass das Bayerische Familienministerium den Einsatz von qualifiziertem Personal in Kitas erleichtert und die Kommunen sowie Kita-Träger bei der Bewältigung des Fachkräftemangels unterstützt. Die Beschleunigung des Einstellungsverfahrens soll auch dazu beitragen, qualifizierte Kräfte ohne klassische Erzieherausbildung schneller in den Kitas einzusetzen und die Verwaltungen zu entlasten. Dabei steht die Qualität der frühkindlichen Bildung stets an erster Stelle und ist für die Ministerin nicht verhandelbar. Das Ziel ist es, mehr Menschen für den sinnstiftenden Beruf zu begeistern.

Das Bayerische Familienministerium hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die Erleichterungen im Umgang mit dem Fachkräftemangel in der Kinderbetreuung bringt. In Standardfällen ermöglicht die Verfügung, Personal mit anderen Qualifikationen als der klassischen Erzieher- oder Kinderpflegeausbildung schneller und ohne aufwändige Einzelfallprüfung in Kindertageseinrichtungen einzusetzen. Die Allgemeinverfügung erlaubt beispielsweise den Einsatz von Personen mit einem inländischen Bachelorabschluss oder einem Diplom in Pädagogik, Erziehungs- oder Bildungswissenschaften, die mindestens sechs Monate in einer Kindertageseinrichtung im pädagogischen Bereich tätig waren, als pädagogische Fachkraft. Auch staatlich geprüfte Sozialassistentinnen und Sozialassistenten dürfen als pädagogische Ergänzungskräfte generell eingesetzt werden – dieser Abschluss entspricht dem bayerischen Abschluss der staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. Kinderpfleger.

Die erlassene Allgemeinverfügung soll aktiv dem Fachkraftmangel in der Kindertagesbetreuung entgegenwirken und den Einsatz qualifizierten Personals erleichtern. Träger können somit schneller reagieren, und die pädagogischen Kräfte können unbürokratisch und ohne weitere Genehmigung in bayerischen Kindertageseinrichtungen tätig werden oder wechseln.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Bayerische Staatsregierung / Veröffentlicht am 19.01.2024

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