Neue Sondernutzungsrichtlinie bietet Gewerbetreibenden mehr Freiraum

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Der Nürnberger Stadtrat hat während seiner Sitzung am 15. Mai 2024 neue Regelungen für die Nutzung öffentlicher Flächen in der Innenstadt beschlossen, die Gewerbetreibenden und Veranstaltern erweiterte Möglichkeiten bieten, die Altstadt kreativ zu nutzen.

Dr. Andrea Heilmaier, Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin, erklärte die Absicht hinter diesen Änderungen. Die Stadt möchte die bisherigen Erfolge bei der Regulierung der Sondernutzungen beibehalten, während sie gleichzeitig den in der Innenstadt ansässigen Gastronomen, Einzelhändlern und Dienstleistern mehr Freiraum zur Präsentation auf öffentlichen Flächen gewährt.

Seit dem 1. Januar 2020 war die „Richtlinie zur Neuordnung und Zulassung von Sondernutzungen in der Nürnberger Altstadt“ in Kraft. Diese hatte das Ziel, unerwünschte Nutzungen einzudämmen, was trotz der Herausforderungen durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen flexiblen Verwaltungsentscheidungen erreicht wurde.

Auf dieser Grundlage wurde die Richtlinie gründlich überarbeitet, wobei die Möglichkeit für verschiedene Nutzungen erweitert und neue Möglichkeiten geschaffen wurden. Die überarbeitete Richtlinie trägt nun den Titel „Richtlinie zur Neuordnung und Zulassung von Sondernutzungen in der Nürnberger Innenstadt“.

Die wesentlichen Neuerungen der Richtlinie umfassen:

– Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomen können ihren Eingangsbereich ohne Erlaubnis und ohne Gebühren mit Teppichen und Dekoration wie Pflanzen oder Beleuchtung gestalten, was als „Eingangszonen“ bezeichnet wird.
– Einzelhändler oder Dienstleister dürfen vor ihren Geschäften Aktionen durchführen, wofür eine Erlaubnis notwendig ist und Gebühren anfallen („Aktionszonen“).
– In bestimmten Teilbereichen der Innenstadt können die dort ansässigen Geschäftsleute sich koordinieren und gemeinsam mit der Verwaltung spezielle Vereinbarungen für die Nutzung öffentlicher Flächen treffen. Diese „Nutzungszonen“ könnten beispielsweise Ausnahmen bei der Regulierung von Warenauslagen oder gemeinsame Aktionen ermöglichen.
– Weitere Änderungen bieten mehr Sichtbarkeit für versteckt liegende Läden und erlauben es Gastronomen, mit Kreidetafeln auf ihre Tagesgerichte hinzuweisen, ohne dafür eine Erlaubnis einholen oder Gebühren zahlen zu müssen.

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Dr. Heilmaier sieht in diesen Änderungen einen wichtigen Schritt zur Aufwertung der Nürnberger Innenstadt. Sie betont, dass diese Neuerungen das Ergebnis sorgfältiger Überlegungen sind, wie man den öffentlichen Raum attraktiver gestalten kann, ohne ein Übermaß an Nutzungen zu fördern, sodass sowohl Gewerbetreibende als auch Besucher davon profitieren.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Nürnberg/ Veröffentlicht am 16.05.2024

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