Die Landesregierung hat die Cannabisordnungswidrigkeitenverordnung (COwiVO) verabschiedet und den entsprechenden Bußgeldkatalog herausgegeben. Ein Erlass gibt außerdem vor, wie die im Konsumcannabisgesetz der Bundesregierung festgelegten Konsumverbote in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen bei Großveranstaltungen durchgesetzt werden sollen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat erklärt, dass das Bundesgesetz über Cannabis handwerkliche Mängel aufweise und seine Ziele nicht unterstützt würden. Trotzdem werde es in Nordrhein-Westfalen strikt, jedoch ohne Übertreibung umgesetzt. Der Fokus der Landesregierung liege dabei vor allem auf dem Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Dies werde durch die konsequente Durchsetzung der im Bundesgesetz festgelegten Besitzmengen, Konsum- und Werbeverbote erreicht.
Die COwiVO weist den Gemeinden die Zuständigkeit für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Besitz und Konsum von Cannabis sowie den Werbeverboten zu, ähnlich den Bestimmungen für Konsumverbote beim Nichtraucherschutz. Sie enthält auch Bestimmungen zur Kostenfolgenabschätzung, einem möglichen Belastungsausgleich und zur Evaluation.
Das Ministerium hat einen Bußgeldkatalog für Konsumcannabis veröffentlicht, der landesweit einheitliche Richtlinien für die Verhängung von Bußgeldern bietet und die Gemeinden beim Vollzug des Gesetzes unterstützt. Der Schwerpunkt der Sanktionen liegt auf dem Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, wobei beispielsweise der Cannabiskonsum in Verbotszonen mit Bußgeldern von 50 bis 500 Euro und der Konsum in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen mit 300 bis 1.000 Euro geahndet werden kann.
Das Bundesgesetz regelt das Konsumverbot in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen, das auch auf Großveranstaltungen wie Volksfesten oder Jahrmärkten gilt. Ein Erlass des Gesundheitsministeriums präzisiert diese Rechtsauffassung und verlangt von den Hausrechtsinhabenden oder Veranstaltern, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung dieses Verbots zu gewährleisten, was auch ein generelles Verbot des Cannabiskonsums beinhalten kann.
Die COwiVO trat bereits am 3. Mai 2024 in Kraft, während der Bußgeldkatalog und der Erlass zur Regelung von Großveranstaltungen am 16. Mai veröffentlicht wurden und ab sofort gelten. Die Regelungen des Konsumcannabisgesetzes zu Anbauvereinigungen werden zum 1. Juli wirksam. Die Landesregierung arbeitet derzeit an den Umsetzungsregelungen.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW/ Veröffentlicht am 17.05.2024