Opferschutz in der Gewaltschutzambulanz der Charité

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Seit zehn Jahren bietet die Gewaltschutzambulanz der Charité in Berlin Opfern von häuslicher oder sexueller Gewalt aktiv und gezielt Hilfe. Die Ambulanz ermöglicht eine kostenlose rechtsmedizinische Untersuchung und eine gerichtsfeste Dokumentation von Verletzungen. Damit leistet die von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz mit rund 1,3 Millionen Euro jährlich finanzierte Einrichtung einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung von Gewaltbetroffenen in der Hauptstadt.

Die Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Dr. Felor Badenberg, hat betont, dass die Gewaltschutzambulanz eine wichtige Unterstützung für Menschen in Not ist.

Dr. Lars Oesterhelweg, Leiter der Gewaltschutzambulanz und kommissarischer Leiter des Instituts für Rechtsmedizin, hebt hervor, dass die Ambulanz mehr als nur eine rechtsmedizinische Dokumentationsstelle ist. Ihr Ziel ist es, den Betroffenen einen sicheren und geschützten Ort zu bieten, an dem sie ohne Angst Hilfe suchen können.

Prof. Martin E. Kreis, Vorstand Krankenversorgung der Charité, erklärt, dass niedrigschwellige Angebote für Opfer von Gewalt wichtig sind, um ihnen einen geschützten Raum für Untersuchungen zu bieten.

Die Gewaltschutzambulanz wurde am 17. Februar 2014 auf Initiative von Dr. Saskia Etzold und Prof. Michael Tsokos gegründet. Seitdem haben rund 13.000 gewaltbetroffene Personen Kontakt mit der Gewaltschutzambulanz der Charité aufgenommen.

Die Mitarbeitenden der Charité untersuchen Menschen, die Gewalt erlebt haben, und dokumentieren ihre Verletzungen, einschließlich sexualisierter und häuslicher Gewalt sowie Gewalt in der Öffentlichkeit oder im Dienst. Die Dokumentation dient als Beweismittel, wenn die Opfer beschließen, gegen die Täter vorzugehen.

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz finanziert die Gewaltschutzambulanz. Um den steigenden Fallzahlen gerecht zu werden, hat die Ambulanz ihr Angebot kontinuierlich erweitert und bietet auch einen mobilen Dienst zur rechtsmedizinischen Dokumentation bei stationär behandelten Patienten in den Krankenhäusern an. Zudem kooperiert sie eng mit anderen Berliner Einrichtungen und bietet Schulungen für Fachpersonal an, um das Bewusstsein für Gewaltsituationen zu schärfen.

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Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin/ Veröffentlicht am 15.02.2024

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