Rechtswidrige Coronamaßnahme: Absperrung eines Gebäudes

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Das Verwaltungsgericht in Göttingen hat entschieden, dass die Absperrung eines Gebäudekomplexes und die Sicherung durch die Polizei rechtswidrig waren (4 A 212/20).

Im Juni 2020 hatte die Stadt Göttingen eine Anordnung erlassen, wonach die Bewohner eines Gebäudekomplexes für eine begrenzte Zeit nicht verlassen durften, nachdem bei einer Reihentestung über 100 Personen positiv auf das Virus getestet worden waren. Die Kläger, die negativ getestet worden waren, erhoben daraufhin Klage gegen die Errichtung eines Bauzauns um den Komplex und die Polizeisicherung. Sie argumentierten, dass ihre Grundrechte auf Freiheit und Persönlichkeitsentfaltung verletzt wurden und es an einer richterlichen Anordnung für diese Maßnahme fehlte.

Das Gericht gab den Klägern recht und stellte fest, dass die Maßnahme der Stadt rechtswidrig war. Es argumentierte, dass der Bauzaun und die Polizei die Kläger physisch daran hinderten, das Gebäude zu verlassen, was einen Eingriff in ihre Freiheitsrechte darstellte. Das Infektionsschutzgesetz erlaubt keine Zwangsmaßnahmen für Personen, die einer Absonderungsverfügung folgen. Die Maßnahme der Stadt, den Bauzaun aufzustellen und die Polizei zur Absicherung zu beauftragen, war daher nicht gerechtfertigt. Die Stadt hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Verwaltungsgericht Göttingen / Veröffentlicht am 01.12.2023

 

siehe dazu auch:  Finanziell geförderte Ferienangebote für Kinder & Jugendliche

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