In Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein (KVNO) und Westfalen-Lippe (KVWL) sowie den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen in ländlichen und strukturschwachen Regionen hat das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen, 24,5 zusätzliche Sitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu schaffen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern.
Die Beschränkung der Anzahl von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich in bestimmten Regionen niederlassen können, erfolgt gemäß bundesgesetzlichen Regelungen. Dies soll sicherstellen, dass eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Versorgung in allen Regionen gewährleistet wird.
Die Möglichkeit zur Schaffung zusätzlicher Sitze ergibt sich jedoch gemäß § 103 Sozialgesetzbuch V (Absatz 2 Satz 4). Nordrhein-Westfalen ist dabei das erste Bundesland neben Schleswig-Holstein, das von dieser Option Gebrauch macht.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt, dass in Nordrhein-Westfalen Menschen oft zu lange auf einen freien ambulanten Therapieplatz warten müssen. Dies verdeutlicht, dass die Anzahl der ambulant tätigen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Nordrhein-Westfalen nicht ausreicht, um den Bedarf an Untersuchungen und Behandlungen zu decken. Der Minister betont die Wichtigkeit, frühzeitig mit der Behandlung bei psychischen Erkrankungen zu beginnen. Daher wurden landesweit zunächst insgesamt 24,5 zusätzliche Sitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ausgeschrieben, um das psychotherapeutische Versorgungsangebot zu verbessern.
Die neu geschaffenen Sitze befinden sich in verschiedenen Gebieten, darunter 3 Sitze im Märkischen Kreis, 5 Sitze in Gelsenkirchen, 3 Sitze im Kreis Borken, 8,5 Sitze im Kreis Paderborn, 3 Sitze im Kreis Düren und 2 Sitze im Kreis Heinsberg. Das Ministerium hat bei der Auswahl dieser Gebiete besonders auf niedrige Versorgungsgrade geachtet, was durch aufwendige Bedarfsanalysen vor der Schaffung der Sitze gewährleistet wurde. Weitere Analysen und Anträge zur Schaffung zusätzlicher Sitze in anderen ländlichen oder strukturschwachen Gebieten sind in Planung.
Im Rahmen der Bedarfsplanung werden Niederlassungsmöglichkeiten für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, ähnlich wie bei Ärztinnen und Ärzten, von den Landesausschüssen festgelegt. Diese Ausschüsse setzen sich aus der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung und Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen zusammen. Die Festlegungen basieren auf bundesgesetzlichen Regelungen und der Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). In Nordrhein-Westfalen gibt es landesweit etwa 5.500 Sitze.
Gemäß § 103 Absatz 2 Satz 4 SGB V hat das Ministerium seit 2019 die Befugnis, zusätzliche Arztsitze in ländlichen und strukturschwachen Teilgebieten von gesperrten Planungsbereichen einzurichten. In Zusammenarbeit mit den Landesausschüssen der Ärzte und Krankenkassen wurden Bedarfsanalysen durchgeführt, die den Entscheidungen des Ministeriums vorausgehen. Die entsprechenden Anträge zur Einrichtung zusätzlicher Sitze für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in unterversorgten Teilgebieten wurden im November 2023 vom Ministerium gestellt.
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land NRW / Veröffentlicht am 19.01.2024