Im vergangenen Jahr beschäftigte sich die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz bereits mit den gestiegenen Mietpreisen, was zeigte, dass die Indexmieten in Hamburg für viele Mieter:innen zur Belastung geworden waren. Die aktuelle Situation auf dem Hamburger Mietmarkt wird durch den repräsentativen Verbraucherschutz-Pegel der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz und der Verbraucherzentrale Hamburg verdeutlicht.
Die neueste Umfrage zeigt erneut deutliche Auswirkungen der Energiepreiskrise auf Mieter:innen in Hamburg. Fast 50 Prozent der Befragten haben immer noch wirtschaftliche Probleme, wobei ein Viertel sogar mittlere bis starke Probleme hat. Besonders problematisch ist die gleichzeitige Erhöhung der Kaltmieten und Nebenkosten, von der zuletzt 41 Prozent der Befragten betroffen waren, was einen leichten Rückgang im Vergleich zum Vorjahr darstellt.
Die Umfrage bestätigt erneut den signifikanten Anteil an Staffel- und Indexmietverträgen. Aktuell sind 22 Prozent aller Wohnraumverträge in Hamburg Staffelmietverträge, bei denen die Miete regelmäßig erhöht wird, und 17 Prozent Indexmietverträge, die sich an den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten orientieren. Der Anteil solcher Mietverträge ist bei Jüngeren nach wie vor höher als bei Älteren.
Wichtige Ergebnisse im Überblick:
Bei etwas mehr als der Hälfte der Befragten gibt es keine vertraglich festgelegte Mieterhöhung. 22 Prozent der Befragten haben einen Staffelmietvertrag, während unverändert 17 Prozent einen Indexmietvertrag haben. Hier zeigen sich auch klare Altersunterschiede, wobei die Hälfte der jüngeren Mieter:innen über einen Staffel- oder Indexmietvertrag verfügt, im Vergleich zu lediglich 24 Prozent bei den Älteren.
Über alle Vertragsarten betrachtet waren im Jahr 2023 mehr als die Hälfte, nämlich 52 Prozent aller Befragten, von einer Steigerung der Kaltmiete betroffen oder es war für das laufende Jahr eine solche angekündigt worden. Die Situation hat sich im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert, als 59 Prozent der Befragten eine Erhöhung angaben.
Vollzogene oder angekündigte Erhöhungen waren bei Indexmietverträgen mit 77 Prozent und bei Staffelmietverträgen mit 71 Prozent deutlich höher als der Durchschnitt.
Etwa 53 Prozent derjenigen mit Staffelmiete gaben an, nicht oder überhaupt nicht von der Mietpreisbremse profitiert zu haben. Bei Indexmieten waren es 51 Prozent und bei denjenigen ohne festgelegte Erhöhung 44 Prozent.
Mehr als vier von zehn Haushalten (41 Prozent, Vorjahr: 45 Prozent) waren einer Erhöhung sowohl der Nebenkosten als auch der Nettokaltmiete ausgesetzt, wobei hier ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist. Etwas mehr, nämlich 30 Prozent, waren nur einer Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung ausgesetzt, im Vergleich zu 22 Prozent im Vorjahr. Nur 11 Prozent waren einer Erhöhung der Kaltmiete ausgesetzt, im Vergleich zu 14 Prozent im Vorjahr.
Bei 10 Prozent der Staffelmietverträge und 12,8 Prozent der Indexmietverträge waren die Mieter:innen im Rückstand mit der Miete. Mietrückstände treten auch überdurchschnittlich häufig bei jüngeren Mieter:innen auf, die als Gruppe besonders häufig Mietverträge mit festgelegten Erhöhungen abgeschlossen haben.
Erstmals konnte die Untersuchung auch belastbare Zahlen zu Eigenbedarfskündigungen in Hamburg liefern. Etwa 2 Prozent der Befragten gaben an, eine Eigenbedarfskündigung erhalten zu haben, und weitere 3 Prozent erwarteten eine solche Kündigung in naher Zukunft oder hatten bereits eine Ankündigung erhalten.
Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, äußerte sich dazu: „Bezahlbarer Wohnraum bleibt ein wichtiges soziales Thema. Wohnen zur Miete darf kein Luxus sein. Die Kosten für das Wohnen in Hamburg sind hoch und verursachen bei vielen Mieter:innen große Unsicherheit und hohe finanzielle Belastungen, die teilweise sogar existenzgefährdend sind. Insbesondere junge Menschen sind häufig betroffen. In Zusammenarbeit mit der Stadtentwicklungsbehörde haben wir bereits in der Vergangenheit umfangreiche Maßnahmen beim Bund gefordert, um die Situation der Mieter:innen zu verbessern. Dazu gehören eine Begrenzung der Indexmieten, transparente Möblierungszuschläge und mehr Schutz bei Kurzzeitvermietungen. Es ist wichtig, dass die Mietpreisbremse nicht umgangen wird. Die Bundesregierung muss hier dringend handeln. Gerade in Ballungsräumen wie Hamburg besteht ein dringender Handlungsbedarf.“
Michael Knobloch, Vorstand der Verbraucherzentrale Hamburg, merkte an: „Die Energiepreiskrise scheint auf den ersten Blick ihren Höhepunkt überschritten zu haben. Für die Mieterinnen und Mieter ist die Krise jedoch noch nicht vorbei. Die Abrechnungen der Mietnebenkosten kommen mit erheblicher Verzögerung. Die Hamburger Mietervereine und die Verbraucherzentrale Hamburg bieten mit ihrem gemeinsamen Beratungsangebot Unterstützung an und prüfen, ob Energiekostennachzahlungen berechtigt sind und ob Nebenkostenabrechnungen korrekt sind. Termine können über die Website der Verbraucherzentrale Hamburg online vereinbart werden.“
Dr. Rolf Bosse, Vorsitzender des Mietervereins zu Hamburg, kommentierte: „Der Verbraucherschutz-Pegel zeigt erneut, dass vor allem möblierter Wohnraum im Fokus derjenigen steht, die versuchen, mit Mieten Gewinn zu machen. Davon sind vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen betroffen, die oft nach kleinen Wohnungen suchen, wie Studierende und Auszubildende, aber auch Menschen, die aus dem Ausland kommen und kurz
Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Hansestadt Hamburg / Veröffentlicht am 31.05.2024