Auszubildende haben freien Eintritt in den Zoo & städtische Museen

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Durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 1. Februar können Auszubildende aus Frankfurt ab dem 1. März dieses Jahres kostenlos die städtischen Museen und den Frankfurter Zoo besuchen, unabhängig von ihrem Alter. Dieses neue Angebot erweitert die bestehenden Regelungen für freien Eintritt für verschiedene Personengruppen.

Ina Hartwig, die Kultur- und Wissenschaftsdezernentin, äußerte sich positiv über die Erweiterung des kulturellen Angebots für junge Menschen in Frankfurt. Sie betonte, dass Auszubildende nun die gleiche Möglichkeit wie Studierende der Frankfurter Hochschulen haben, die Museen und den Zoo kostenfrei zu besuchen.

Bisher konnten Auszubildende nicht von den kostenlosen Eintritten profitieren, da sie keine rechtlich institutionalisierte Selbstverwaltung wie die Studierendenvertretungen hatten. Jetzt können Auszubildende durch Vorlage entsprechender Dokumente wie dem Schülerausweis der Berufsschule oder der digitalen AzubiCard Hessen der IHK kostenlosen Eintritt erhalten.

Die für die kommenden drei Jahre im Haushalt eingestellten Mittel in Höhe von 100.000 Euro sind ausreichend. Es wird eine begleitende Evaluation geben, um die Annahme des Angebots zu überprüfen.

Der freie Eintritt gilt für verschiedene Kultureinrichtungen in Frankfurt, darunter das Historische Museum, das Ikonenmuseum, das Jüdische Museum, das Museum für Moderne Kunst und der Zoo.

Neben Auszubildenden haben auch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie Studierende verschiedener Universitäten und Hochschulen freien Eintritt. An jedem letzten Samstag eines Monats, außer im August, gibt es zusätzlich freien Eintritt in die städtischen Museen für alle.

Menschen mit Behinderungen, Gästeführer, Bürgergeldbeziehende und Personen in verschiedenen Freiwilligendiensten erhalten ermäßigten Eintritt.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Stadt Frankfurt / Veröffentlicht am 02.02.2024

siehe dazu auch:  Anmeldungen möglich zu „Wiesbaden Engagiert!“

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