Einbruchschutzprogramm wird auch 2024 fortgeführt

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Das Einbruchschutzprogramm des Landes Schleswig-Holstein wird fortgesetzt und erhält in diesem Jahr eine Finanzierung von knapp 800.000 Euro, wie von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack angekündigt wurde. Personen, die Eigentum besitzen oder mieten, können weiterhin Förderanträge stellen, um ihre Wohnungen gegen Einbrüche zu sichern. Unterstützt werden Maßnahmen wie der Einbau oder die Nachrüstung von Fenstern und Terrassentüren sowie die Installation von Alarmanlagen und Bewegungsmeldern.

Sütterlin-Waack erklärte, dass es am besten sei, durch Prävention das Zuhause zu schützen. Sie ermutigte dazu, es potenziellen Straftätern schwerer zu machen, in Wohnungen einzudringen. Die Statistiken zeigen, dass sicherere Wohnungen Einbrecher entweder abschrecken oder dazu bringen aufzugeben. Im Jahr 2022 endeten fast die Hälfte aller Einbruchsversuche in Schleswig-Holstein erfolglos, was größtenteils auf die vorhandene Sicherheitstechnik zurückzuführen ist, so die polizeiliche Kriminalstatistik.

Seit 2016 haben fast 7.000 Haushalte von der Förderung profitiert, wobei im letzten Jahr 393 Anträge eingereicht wurden. Die Förderung ist gestaffelt: Die Investitionskosten müssen mindestens 500 Euro pro Antrag betragen, dürfen jedoch 10.000 Euro pro Wohnobjekt nicht überschreiten. Für Investitionen bis 1.000 Euro erhalten Antragsteller einen Zuschuss von 20 Prozent. Kosten über 1.000 Euro bis zu 10.000 Euro werden mit 15 Prozent gefördert. Somit können bis zu 1.550 Euro pro Objekt für 10.000 Euro Investition gefördert werden. Antragsteller müssen die Bauvorhaben im laufenden Jahr durchführen und die bewilligten Fördergelder bis zum 15. Dezember 2024 bei der IB.SH beantragen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land Schleswig-Holstein / Veröffentlicht am 26.02.2024

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