Sicherung einer flächendeckenden Hebammenversorgung

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Die Brandenburger Landesregierung engagiert sich aktiv für eine flächendeckende und hochwertige Hebammenversorgung. Um innovative Ideen und Modelle zu entwickeln, wurde heute der „Runde Tisch Hebammenhilfe“ in der Potsdamer Staatskanzlei unter der Leitung des Gesundheitsministeriums ins Leben gerufen. Der „Runde Tisch“ setzt sich aus Experten und relevanten Akteuren zusammen und geht auf einen Landtagsbeschluss vom 13. Dezember 2023 zurück, der auf den Ergebnissen des Hebammengutachtens basiert. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher beschrieb in ihrem Eröffnungsgrußwort die großen Herausforderungen bei der Hebammenversorgung im Land.

Sie erläuterte, dass Brandenburg vor einem umfassenden Strukturwandel stehe, der die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen verändern werde. Fast ein Drittel der Hebammen werde bis 2030 in Rente gehen, während andere über einen Berufswechsel nachdächten. Gleichzeitig nehme die Zahl der Geburten ab, besonders in ländlichen Regionen. Die Versorgung sei zwar derzeit noch durch kleine Kliniken gewährleistet, jedoch steige der Kostendruck und der Fachkräftemangel. Die Ministerin betonte die Notwendigkeit, gegenzusteuern, um eine qualitativ hochwertige Versorgung sicherzustellen.

Die Ministerin hob auch Erfolge hervor, wie die deutliche Steigerung der Hebammenzahl in den letzten Jahren. Die Schaffung von zwei Hebammenstudiengängen trage dazu bei.

Laut dem Vierten Krankenhausplan verfügen 25 Krankenhausstandorte in Brandenburg über Geburtshilfe, wobei drei geschlossen sind: Rathenow, Templin und Eisenhüttenstadt.

Die Geburtenzahlen in den Kliniken sind rückläufig. Im Jahr 2023 wurden nur noch 12.110 Geburten registriert, verglichen mit 14.928 im Jahr 2021. Dies führe zu wirtschaftlichen Problemen und erschwere die Ausbildung.

Das Hebammengutachten zeigt, dass 601 Hebammen in Brandenburg aktiv waren, wovon ein Viertel sowohl freiberuflich als auch angestellt tätig war. Die Zahl der freiberuflich tätigen Hebammen stieg zwischen 2010 und 2021 um 20 Prozent, während die angestellt tätigen Hebammen um 42 Prozent zunahmen.

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Die Hebammen-Förderrichtlinie unterstützt seit August 2020 Hebammen finanziell bei der Ausbildung und Gründung eigener Praxen. Bis April 2024 wurden 58 Praxisgründungen und fünf Geburtshausgründungen gefördert. Brandenburg ist eines von drei Bundesländern, das eine solche Förderung anbietet.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Land Brandenburg / Veröffentlicht am 10.06.2024

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