Verordnung zu Waffenverbotszonen neu erlassen

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Die Stadt Stuttgart reagierte auf die neue Sichtweise des Innenministeriums Baden-Württemberg und beschloss daher, die Verordnung für ihre Waffenverbotszonen neu zu erlassen. Dadurch soll die Fortdauer dieser Zonen in ihrem bestehenden Zustand gewährleistet werden.

Oberbürgermeister Dr. Frank Nopper äußerte sich zu den bisherigen Erfahrungen mit den Waffenverbotszonen: „Seit ihrer Einführung im Februar haben sich die Zonen bewährt. Die Polizei und die Stadtverwaltung sind der Meinung, dass sie die Sicherheit in der Innenstadt verbessert und das Sicherheitsgefühl gestärkt haben. Trotz der jüngsten Zwischenfälle auf dem Mailänder Platz scheinen die Straftaten mit schweren Verletzungen in der Innenstadt und am Rande insgesamt betrachtet rückläufig zu sein, so die ersten Einschätzungen der Polizei.“

Ursprünglich hatte die Landeshauptstadt die Verordnung zur Waffen- und Messerverbotszone nach einem Beschluss des Gemeinderats am 3. Februar 2023 eingeführt. Der Gemeinderat war davon ausgegangen, dass er für diese Verordnung zuständig sei, nachdem das Innenministerium vorher seine Zustimmung signalisiert hatte. Der Beschluss erfolgte einstimmig in der Sitzung vom 15. Dezember 2022.

Angesichts der Planung einer Waffenverbotszone in Mannheim und der geänderten Rechtsauffassung des Innenministeriums, wonach nicht der Gemeinderat, sondern der Oberbürgermeister für solche Verordnungen zuständig ist, hat Stuttgarts Oberbürgermeister die Waffen- und Messerverbotszonenverordnung neu erlassen, um Sicherheit zu gewährleisten und Zweifel zu beseitigen. Der Inhalt und die Gültigkeit bis zum 3. Februar 2025 bleiben unverändert.

Die Stadt Stuttgart geht davon aus, dass auch die ursprüngliche Fassung rechtmäßig war. Der Oberbürgermeister, der dem Gemeinderat angehört, hat für das Waffenverbot gestimmt, die ursprüngliche Fassung unterzeichnet und genehmigt.

Unterdessen bleiben die bereits verhängten Bußgelder bestehen. Seit Einführung der Waffen- und Messerverbotszone hat die Polizei bis Ende Oktober 2023 insgesamt 71 Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Die Stadtverwaltung erhielt zu diesem Zeitpunkt 48 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Waffenverbot in der Innenstadt, wobei in 31 Fällen zusätzlich Verstöße gegen das Waffengesetz vorlagen. Es wurden 34 Bußgeldbescheide ausgestellt, von denen 29 rechtskräftig sind.

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Die Waffen- und Messerverbotszonen umfassen zwei Bereiche in der Innenstadt: einen vom Hauptbahnhof bis zum Finanzamt am Rotebühlplatz und vom Haus der Wirtschaft bis zum Leonhardsviertel oder der Staatsgalerie. Der zweite Bereich bezieht sich auf den Stadtgarten und sein unmittelbares Umfeld.

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Verboten des Waffengesetzes sind in diesen Zonen weitere Gegenstände nicht erlaubt, insbesondere Messer mit fester oder feststellbarer Klinge und einer Klingenlänge von über vier Zentimetern.

Die Waffenverbotszonen sind zeitlich begrenzt und gelten in den Abend- und Nachtstunden von Freitagen, Samstagen und Tagen vor Feiertagen, jeweils von 20 Uhr bis 6 Uhr am nächsten Morgen.

Dieser Text basiert auf einer Pressemitteilung von Landeshauptstadt Stuttgart / Veröffentlicht am 22.11.2023

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